Kostenrückerstattung

Österreich

Gesetzliche Krankenkassen:

Derzeit werden von der gesetzlichen Krankenkasse keine Kosten für diätologische Leistungen zurückerstattet.

Private Zusatzversicherungen:

Einige private Kranken- oder Zusatzversicherungen übernehmen teilweise oder vollständig die Kosten für ernährungsmedizinische Beratungen. Ob eine Rückerstattung möglich ist und in welchem Ausmaß, richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen.

Für eine mögliche Kostenrückerstattung werden in der Regel eine Honorarrechnung sowie eine ärztliche Überweisung benötigt. Eine vorherige Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung wird empfohlen.

SVS Gesundheitshunderter:

SVS-Versicherte können einmal pro Jahr den Gesundheitshunderter beantragen – eine Förderung von 100 €, wenn mindestens 150 € in gesundheitsfördernde Maßnahmen investiert werden.
Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung findest du direkt auf der Website der SVS:
www.svs.at/gesundheitshunderter